Eine Person übergibt ein Paket, während die andere ein Smartphone in der Hand hält. Es scheint sich um eine Lieferung oder Abholung zu handeln.

Der Kurier bringt's

Barrierefreiheitserklärung

der
DER KURIER GmbH & Co. KG
Dörrwiese 2
36286 Neuenstein
Deutschland

Domain:https://derkurier.de/
Telefon: +49(0)6677 95-0
E-Mail:info@derkurier.de

Einleitung

Die DER KURIER GmbH & Co. KG erbringt Pakettransportdienstleistungen, national in Deutschland und gemeinsam mit ihren Partnern international. Sie ist bestrebt, diese Dienstleistungen über ihre Webseite in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://derkurier.de/.

Gesetzliche Anforderungen:

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG, insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite https://derkurier.de/ entsprechen den Anforderungen des BFSG:

Funktionale Leistungskriterien: Wir bieten verschiedene Bedienungsformen, die sicherstellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können. Dazu gehören:

  • Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
  • Auditive Alternativen: Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten erweiterte Audiofähigkeiten für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen.
  • Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
  • Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
  • Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.
  • Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
  • Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Die Bewertung wurde durch eine interne Selbstprüfung anhand der Anforderungen der WCAG 2.1 AA durchgeführt.

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://derkurier.de/ aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere digitalen Angebote nicht barrierefrei sind und wir auf Ihr Feedback nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Diese prüft, ob gegen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit nach dem BFSG verstoßen wurde und kann entsprechende Maßnahmen einleiten.

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

Durchsetzungsstelle Hessen
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de
Website: www.lbit.hessen.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer internen Überprüfung, die am 27.06.2025 durchgeführt wurde. Grundlage der Prüfung waren die Anforderungen der EN 301 549 sowie die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 8. Oktober 2025.