Mit DER KURIER kommen Ihre eiligen Sendungen schnell ins europäische Ausland – in der Regel bis Geschäftsschluss des folgenden Werktages. Dabei können Sie zusätzlich optional wählen*:
Wir haften standardmäßig für Ihr versendetes Gut bis zu einem maximalen Warenwert von 750€ pro Sendung. Eine Erhöhung der Haftungssumme ist bei Bedarf möglich.
Sendungsübergabe vorm Big Ben? Für DER KURIER kein Problem. Wählen Sie ihre Zustelloption!
Bestimmen Sie den genauen Zustell-Ort. Wir bringen Ihre Sendung auf Wunsch direkt an den Arbeitsplatz – ob im Büro, in der Werkhalle, im Krankenhaus oder einen anderen definierten Bereich.
Sie sind ohne Flyer nach London gereist, haben Ihre Präsentationstafeln in Prag vergessen oder benötigen zusätzliche Give-Aways in Kopenhagen? DER KURIER rettet Ihren Messeauftritt und liefert direkt an den Stand.
Zustellung bei gleichzeitiger Rückführung desselben oder eines anderen Versandguts – zum Beispiel Verträge zur Unterzeichnung oder Geräteaustausch in Reklamationsfällen.
Wir liefern auch am Samstag – garantiert pünktlich.
Pick-Up
Sie brauchen ein wichtiges Dokument aus Paris? Oder ein Ersatzteil soll vom Zulieferer in Rotterdam direkt auf ein Schiff in Gdansk gehen? DER KURIER holt Sendungen nicht nur bei Ihnen ab, sondern an jeder Adresse, die Sie uns nennen. Wir transportieren sie auf dem schnellsten Weg zu Ihnen – oder wohin Sie es wünschen.
Versanddokumente, Lieferkonditionen und weitere Informationen
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern, Malta. Des Weiteren benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Exportdokumente“ oder über Ihre DER KURIER-Station die Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung steht – oder Sie senden uns einfach eine E-Mail.
Bitte beachten Sie die Versandbeschränkungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind u.a. Gefahrgüter, Wertgegenstände, Persönliche Effekten, Kunstwerke, Alkohol, Carnet-ATA-Waren, lebende Pflanzen und Tiere sowie verderbliche Lebensmittel / Tierfutter von der Beförderung ausgeschlossen. Für verschiedene Länder gelten weitere Einschränkungen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen gerne Ihre DER KURIER-Station.
– Exportdokumente –
Handelsrechnung
Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:
Eine Proforma-Rechnung kann erstellt werden, wenn die Ware keinen Handelswert hat, es sich also z.B. um nicht zum Wiederverkauf bestimmte Ware, um Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung handelt. Die für eine Handelsrechnung notwendigen Angaben müssen auch unbedingt auf der Proforma-Rechnung enthalten sein. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.
Ab einem Warenwert von 1.000,- Euro benötigen Sie für den Paketversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine Ausfuhrerklärung. Ausfuhrerklärungen müssen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten und lassen Sie Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen einfach durch unsere zentrale Zollabteilung erstellen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer DER KURIER-Station in Verbindung.
Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000,- Euro genügt eine UE, die in der Rechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text lautet:
“Der Ausführer (bzw. Der ermächtigte Ausführer, Bewilligungsnummer …) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Europäische Gemeinschaft-Ursprungswaren sind.“
Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.
Bei einem Warenwert von über € 6.000,- ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den „ermächtigten“ Ausführer. Hier genügt die UE mit Angabe der Bewilligungsnummer. Für die Türkei ist entsprechend eine A.TR. zu verwenden.
Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Ursprungsnachweis (Präferenznachweis) angefertigt werden. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Waren in einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA-Land hergestellt wurden. Liegt ein Präferenznachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder ein günstigerer Zollsatz (Drittländer) erhoben. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, so ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Wertgrenzen.